Information zur
Spendenabsetzbarkeit

Liebe Spenderin,
lieber Spender,

für Ihre seit dem 1.1.2017 geleisteten Spenden ist LICHT INS DUNKEL als spendenbegünstigte Organisation gesetzlich verpflichtet, die Gesamtsumme Ihrer in einem Jahr geleisteten Spenden Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. So wird Ihre wertvolle Spende in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Damit Ihre Spende abgesetzt werden kann, benötigt LICHT INS DUNKEL einmalig Ihren Vor- und Nachnamen – und Ihr Geburtsdatum. Wichtig ist, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben und mit Ihrem Meldezettel übereinstimmen.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Verein:

LICHT INS DUNKEL

Alfred-Adler Straße 1

1100 Wien

office@lichtinsdunkel.org

01/533 86 88 - DW 21 oder DW 24

Wenn Ihre Spende nicht abgesetzt werden soll, sind diese Angaben hinfällig.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und
Vertrauen in die Aktion LICHT INS DUNKEL.

Ihr LICHT INS DUNKEL - Team

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf der Website sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

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